Kein Garantieverlust bei Markhoff Kfz-Service!
Noch immer hält sich das Vorurteil: Wer bei freien Werkstätten Wartungen und Inspektionen durchführen lässt, muss mit einem Garantieverlust rechnen. Weit verbreitet ist die Meinung, dass das Auto stattdessen ausschließlich in einer Vertragswerkstatt für Wartungen und Inspektionen vorgeführt werden muss. Seit dem Jahr 2010 kann der Hersteller eines Wagens die Garantie nicht mehr ohne Weiteres mit der Nutzung der von ihm präferierten Fachwerkstatt verbinden. Das hat die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt.
Das fachkundige Personal von Markhoff Kfz-Service GmbH führt alle Inspektionen stets nach Herstellervorgabe durch, Sie haben auch bei uns keinen Garantieverlust bei Serviceleistungen nach Herstellervorgabe zu befürchten .